Gemein-
schaftshilfe
Was bedeutet Gemeinschaftshilfe?
Die Gemeinschaftshilfe ist ein originärer Bestandteil der Satzung einer Wohnungsgenossenschaft. Der Grundgedanke ist der Erhalt des genossenschaftlichen Gesamteigentums durch Einbringung der persönlichen Arbeitskraft der Mitglieder. In früheren Statuten der CAWG eG waren Pflichtstunden mit Arbeitsleistungen zu erledigen. Ende der 1990er Jahre wurde es immer schwieriger, geeignete Leistungen zu finden, die die Mitglieder erledigen konnten und sie zur Teilnahme zu motivieren. Zudem war es stets mit hohem organisatorischem Aufwand verbunden, die Arbeiten zu melden und abzurechnen. Deshalb hatte die Vertreterversammlung 2002 den Absatz 2, § 16 der bisherigen Satzung ausgesetzt.
Mit Inkrafttreten der neuen Hausordnung wurde 2017 eine neue Ära für die genossenschaftliche Gemeinschaftshilfe bei der CAWG eG eingeläutet.
Das Wichtigste dabei: Es geht weg vom „Muss“ hin zum „Kann“, weg vom Malus hin zum Bonus. Die Teilnahme ist also keine Pflicht mehr, sondern soll freiwillig erfolgen. Der aktuelle Leistungskatalog enthält zwei Kategorien: „Gemeinnützige Hilfe“ und „Hilfe zur Selbsthilfe“. Jede erbringbare Gemeinschaftsleistung ist mit einem festen Punktesatz hinterlegt. Die Punkte können gesammelt und schließlich gegen Gutscheine eingelöst werden (z. B. Einkaufsgutscheine).
Wie läuft der Prozess genau ab?
- Sie sind CAWG-Mitglied und möchten eine Leistung aus dem Leistungskatalog erbringen. Vor Erbringung dieser Leistung muss dies schriftlich bei der CAWG eG angezeigt werden. Dazu dient der „Antrag zur Inanspruchnahme von Leistungen für Gemeinschaftshilfe gem. § 13 Abs. 4 der Satzung“. (Das Informationsblatt inkl. Antrag finden Sie auf dieser Seite zum Download und ist in unserer Geschäftsstelle bzw. in den Büros der Wohngebietsverwalter erhältlich.)
- Die CAWG eG schätzt die Leistung und den Arbeitsaufwand ein und gibt die Leistung frei bzw. lehnt sie ab.
- Nach Freigabe erbringen Sie die vereinbarte Leistung. Material und Werkzeug wird dabei zum Teil von der Genossenschaft gestellt.
- Der zuständige Mitarbeiter kontrolliert und bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung.
- Die Punkte werden nach Bestätigung dem Punktekonto gutgeschrieben. Es können beliebig viele Punkte gesammelt werden.
Beispiele für erbringbare Leistungen
- Vorgartenpflege am Haus (50 Punkte)
- Frühjahrs- bzw. Herbstputz rund um das Haus (100 Punkte)
- Reinigung von Hinweisschildern (50 Punkte)
- Briefkastenanlage von Kleberesten befreien (250 Punkte)
- Tätigkeit als Hausverwalter pro Jahr (250 Punkte)
10 Punkte = 1 Euro
Wie werden erbrachte Leistungen belohnt?
Nach erfolgter Freigabe der Genossenschaft, Erbringung der Leistung und Kontrolle durch die Genossenschaft wird der entsprechende Punktebetrag Ihrem Punktekonto gutgeschrieben. Zehn gesammelte Punkte entsprechen einem Euro. Die gesammelten Punkte können gegen Gutscheine eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Höhe der Gutscheineinlösung ist auf max. 40 € pro Monat beschränkt. Die Einlösung kann ab einem Punktestand von mindestens 50 erfolgen.
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